Kreis Kleve 0
Kreis Wesel 0
Kreis Viersen 0
Duisburg 0
Rhein-Kreis Neuss 0
Mönchengladbach 0
Kreis Mettmann 0
Ab einem Hospitalisierungswert von 3 sollen in einem Bundesland Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte (2G) für Einrichtungen, Geschäfte, Veranstaltungen und Restaurants gelten.
Bei einem Wert von 6 soll die 2G-Plus-Regel gelten, bei der auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Test benötigen.
Ab einem Wert von 9 können die Länder weitergehende Corona-Maßnahmen beschließen, etwa Kontaktbeschränkungen, die Absage von Großveranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und das Schließen von Clubs.
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:
- 2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- 2G-Plus: wie 2G, das Plus steht für zusätzlich getestet der geimpften und/oder genesenen Personen. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.
- 3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- 3G-Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.