Erste Corona-Lockerungen in NRW ab Montag (22.02.2021)

Der Stillstand für den Amateur- und Breitensport ist in NRW bis zum 21. Februar verlängert. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gelten moderate Öffnungen im Freien. Vom 22. Februar an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren – wie etwa beim Tennis. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern weiterlesen…