Erste Corona-Lockerungen in NRW ab Montag (22.02.2021)

Der Stillstand für den Amateur- und Breitensport ist in NRW bis zum 21. Februar verlängert. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gelten moderate Öffnungen im Freien.
Vom 22. Februar an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren – wie etwa beim Tennis. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Externe Links:
NRW-Coronaschutzverordnung: Einzel & Einzeltraining im Freien ab 22. Februar erlaubt
Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar (PDF)
Erste Lockerungen in NRW: Neue Corona-Verordnungen – das ist wieder erlaubt
Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in NRW