Update: Tennis in Corona Zeiten

Einzel- und Einzeltraining im Freien bleiben grundsätzlich erlaubt

26.03.2021
Trotz "Notbremse" bleibt in NRW auch ab Montag das Einzelspiel und das Einzeltraining unter freiem Himmel weiterhin möglich.
Mögliche regionale Einschränkung bei einer Inzidenz über 100 betreffen die maximale Gruppengröße im Kindertraining sowie die Möglichkeit, mit Personen außerhalb des eigenen Hausstands Doppel zu spielen.
Sobald weitere Informationen zur Umsetzung speziell im Sportbereich vorliegen, werden wir euch wieder mit detaillierteren Regeln und Empfehlungen versorgen.
Bedenkt außerdem immer: Für die konkrete Interpretation der Verordnung bei euch im Verein ist die jeweilige lokale Ordnungsbehörde zuständig. Bei Fragen oder Unklarheiten ist diese zu kontaktieren.
Quelle: https://www.facebook.com/TVNTennis/posts/4293335677343672

Neue Schutzverordnung: Einzel- und Einzeltraining im Freien bleiben grundsätzlich erlaubt

26.03.2021:

Tennis geht auch mit der ab 29. März 2021 gültigen Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW trotz "Notbremse" nicht wieder zurück in den kompletten Lockdown.

Der Paragraph 9 der vom 29. März bis 18. April gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht weiterhin explizit sowohl das Einzel als auch das Einzeltraining im Freien. Wörtlich erlaubt die Verordnung in Paragraph 9 den Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und als Ausbildung im Einzelunterricht.

Verkleinerung der Kinder-Trainingsgruppen bei Inzidenzen über 100

Bei einer regionalen Inzidenz über 100 kann es aber im Vergleich zur vorherigen Regelung zu Verkleinerung der Gruppengrößen im Jugendtraining bis einschließlich 14 Jahren von 20 auf 10 Kinder sowie zu weiteren Restriktionen in Bezug auf die auch bisher schon über die Anzahl der Hausstände sehr stark eingeschränkten Möglichkeiten des Doppelspiels kommen.

Der TVN wird wieder detailliertere Informationen zu den einzelnen Regelungen veröffentlichen, sobald zusätzliche Klarstellungen bezüglich der Umsetzung speziell im Sportbereich durch den Landessportbund vorliegen.

Allgemein gilt wie auch schon bisher, dass die lokal gültigen Interpretation der Regelungen immer durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt und diese bei Unklarheiten Ansprechpartner für die Umsetzung bleibt. 

Die ab 29. März 2021 gültige Coronaschutzverordnung als PDF

Quelle: www.tvn-tennis.de

Planung Sommer 2021: Sportausschuss tagt am 30. März

26.03.2021:

Unter Berücksichtigung der ab 29. März gültigen neiuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird sich der Sportausschuss des Tennis-Verbandes Niederrhein am 30. März in einer Sitzung mit möglichen Auswirkungen auf die Terminplanung im Sommer 2021 beschäftigen.

Eine Veröffentlichung zur Umsetzung der Ergebnisse dieser Beratung wird spätestens bis Donnerstag, 1. April 2021 folgen.

Quelle: www.tvn-tennis.de